Stiftung Wohlfahrtspflege NRW fördert Modellprojekte

Mit der Initiative „Pflege Inklusiv“ reagiert die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW auf die gesellschaftliche Herausforderung, die im Kontext Pflege immer deutlicher wird. Die Bekanntmachung, in der die Förderkriterien transparent dargestellt werden, wurde am 16. Dezember 2014 in einer Sitzung des Stiftungsrates beschlossen.
Erklärtes Ziel ist es, fundierte Entscheidungsgrundlagen für die Akteure in der Pflege zu schaffen. Besonderer Wert wird dabei auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Forschung und Pflegepraxis gelegt, denn nur so werden innovative Entwicklungen zum Erfolgsmodell.
Förderanträge zu den drei Themenbereichen „Pflegesysteme im Umbruch“, „Pflege für spezifische Zielgruppen“ und „Prävention und Gesundheitsförderung in der Pflege“ können freie gemeinnützige und/oder mildtätige Träger von Einrichtungen einschließlich Forschungseinrichtungen mit Sitz in NRW stellen.

Die Förderung kann bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen und je Projekt bis zu 700.000 € betragen. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren, bei der zuerst eine Projektskizze eingereicht wird, die von dem wissenschaftlichen Beirat der Initiative bewertet wird. Eine Frist zur Einreichung der Projektskizzen besteht nicht.

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